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08/29/2018 12:33 published by Alexander (unknown) in Aachen / Aachen / Germany - #2.1.16.10.1.1.-20180829-1945

Jahrbuch Windenergierecht 2017 - erschienen im Berliner Wissenschaftsverlag

Prof. Dr. Edmund Brandt, Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht an der Technischen Universität Braunschweig, hat diesen Band als Jahrbuch herausgegeben, in dem umfangreich und detailliert aktuelle Fragen des Windenergierechts sowie Beiträge zur Konturierung des Rechtsgebiets erörert werden. Er möchte seit 2012  praxisorientierte Beiträge leisten, um die allgemeine Diskussion voranzubringen, Das ist auch bei diesem neuen Jahrbuch gelungen. Rechtspolitische Entwicklungen, Gerichtsentscheidungen und weitere Fragestellungen werden hier immer wieder ausführlich behandelt. Interessant ist in diesem Zusammenhang insbesondere der Beitrag von Nicole Pippke zu "Mieterstrom - neue Förderung für dezentrale Versorgungsmodelle". Pippke betont, dass sich Mieterstrommodelle zunehmender Beliebtheit erfreuen. Mit dem Inkrafttreten des "Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" hätten Mieterstrommodelle mit Solaranlagen nun zusätzlich an Attraktivität gewonnen. Förderfähig ist laut Pippke nur Strom aus Solaranlagen bis 100 Kilowatt, die auf, an oder in einem Wohngebäude installiert werden. Verbraucht werden müsse der Strom nicht zwingend innerhalb desselben Wohngebäudes, auf dem sich auch die Solaranlagen befinden. Zulässig sei vielmehr auch ein Verbrauch in Wohngebäuden oder Nebenanlagen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit diesem Gebäude. Der Mieterstromzuschlag könne schließlich nur für Strom geltend gemacht werden, der an einen Letztverbraucher geliefert worden sei. Nicht förderfähig sei hingegen der Eigenverbrauch des Betreibers der Solaranlage. Der Mieterstromzuschlag orientiere sich an der Einspeisevergütung, die für den aus der konkreten Anlage stammenden Strom im Falle einer Einspeisung in das Netz hätte geltend gemacht werden können, abzüglich eines Betrages von 8,5 Cent je kWh. Ruthard Hirschner beschreibt engagiert und verständlich zugleich die "Beteiligung der Zivilgesellschaft am Ausbau der Windenergie". Er ist der Meinung, dass Energiefragen immer Zukunftsfragen sind. Trotz eines Rückgangs im Jahr 2016 seien im Bereich der Windenergie 143.000 Menschen beschäftigt gewesen. Die Gesamtleistung der installierten Anlage Onshore in Deutschland habe im Jahr 2017 insgesamt 48.024 MW betragen, die für die Stromproduktion zur Verfügung stehe. Von erheblicher Bedeutung sei aber auch die ökologische Dimension der Energie mit ihren Teilbereichen Energieerzeugung und Energieverwendung.

A. Walther